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Leitbild Physiotherapie

Berufsbild

Die Physiotherapeuten/innen befassen sich mit der Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit und dem „Wohlbefinden“ der Individuen verschiedener soziokultureller und ethnischer Herkunft und aller Alters- und Entwicklungsstufen. Ihr primärer Fokus richtet sich auf die sinnvolle Behandlung von Beeinträchtigungen und Dysfunktionen der menschlichen Bewegung mit dem Ziel, die grösstmögliche Bewegungs- und Funktionsfähigkeit der Patienten/Klienten über die Lebensspanne zu entwickeln, zu erhalten und wiederherzustellen.

Die Physiotherapie zeichnet sich durch eine hohe Wahrnehmungs-, Wissens- und Handlungskompetenz aus und das sowohl im präventiven wie auch im therapeutischen Bereich.

Den therapeutischen Zugang finden sie auf der Grundlage eines vertieften Wissens über die Ursache der Störung und der Wirkungsweise ihrer Methoden.

Die Physiotherapie kombiniert auf ideale Weise Gehirn, Hand und Herz.

Ausbildung

Die Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten wird heute an der Hochschule unterrichtet.

Das Hauptstudium dauert drei Jahre, daran schliesst ein obligatorisches 9- bis 10-monatiges Zusatzmodul in klinischer Praxis an.

Das Studium führt zum Bachelor of Science BFH in Physiotherapie. Ungefähr zwei Drittel des Hauptstudiums absolvieren die Studierenden an der Fachhochschule, im restlichen Drittel leisten sie studienbegleitende Praxisarbeit in Gesundheitsinstitutionen wie z.B. Spitälern.

Ausbildungsplätze befinden sich an folgenden Hochschulen: Bern, Winterthur, Genf, Lausanne, Leukerbad und Stabio (ab Herbst 2007 zusätzlich auch Basel und Landquart).

Aufnahmebedingungen

Als formale Zulassungsbedingung muss einer der nachfolgend aufgeführten Punkte erfüllt sein (können je nach Hochschule etwas differieren):

  • Inhaber/in Berufs- oder Fachmaturität Gesundheit

  • Inhaber/in einer gymnasialen Maturität, einer Berufs- od. Fachmaturität aus einem anderen Berufsfeld und Absolventen/innen einer dreijährigen Diplommittelschule müssen mindestens ein 2-monatiges Berufspraktikum absolviert haben.

  • Absolventen/innen einer 3-jährigen Berufslehre mit eidg. Fähigkeitsausweis müssen eine Aufnahmeprüfung (Niveau Berufsmatura Gesundheit) ablegen und zusätzlich ein 2-monatiges Berufspraktikum absolvieren.

Alle Kandidaten/innen müssen zudem eine verbindliche Eignungsprüfung an der betreffenden Hochschule absolvieren, welche über die definitive Zulassung entscheidet.

Weitere Informationen erhalten sie bei den jeweiligen Fachhochschulen.


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